WFG-Förderprogramme
Nachfolgend informieren wir über Förderprogramme der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH für die gewerbliche Wirtschaft (Handwerk, Handel, Industrie, sonstiges Dienstleistungsgewerbe und freiberuflich Tätige).
WFG-Investitionszuschuss
Auf Grundlage der Richtlinie „WFG-Investitionszuschuss für Betriebe im Rhein-Lahn-Kreis“ fördert die WFG die Investitionen in den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, die kurzfristig zur unmittelbaren gewerblichen Eigennutzung verwendet werden; gewerbliche Baukosten; den Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen; Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung mit Ausnahme von Wirtschaftsgütern bis 150 € netto. Förderfähig sind grundsätzlich nur die Nettoinvestitionskosten (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer). Von einer Förderung ausgeschlossen sind Personenkraftfahrzeuge und Betriebsmittel- / Warenlagerfinanzierungen. Fördervoraussetzung: Die förderfähigen Investitionskosten müssen mindestens € 10.000,00 netto betragen. Förderhöhe: 10% der förderfähigen Netto-Investitionskosten, max. € 5.000,00. Die Förderung ist innerhalb eines Kalenderjahres nur einmal möglich. Antragsverfahren: Es ist ein formloser, schriftlicher Antrag auf Förderung nach der vorliegenden Richtlinie an die Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn, Insel Silberau, 56130 Bad Ems, zu stellen und zwar grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens. Als Beginn des Vorhabens gilt bei baulichen Maßnahmen die Aufnahme der Bauarbeiten (1. Spatenstich), bei sonstigen Investitionen der Zeitpunkt der Bestellung. Mit dem Vorhaben soll kurzfristig begonnen werden. Der Antrag soll eine Beschreibung des Vorhabens enthalten. Kostenvoranschläge sind beizufügen oder nachzureichen. Gegebenenfalls sind auf Anforderung der WFG weitere zur Beurteilung notwendige Unterlagen einzureichen.
WFG-Richtlinie Investitionszuschuss.pdf (46,1KiB)
Sonderprogramm Ausbildung
Auf Grundlage der Richtlinie „Sonderprogramm 2017 zur Schaffung von Ausbildungsplätzen für sozial Benachteiligte“ fördert die WFG durch die Zahlung von maximal € 2.400,00 diejenigen Betriebe im Rhein-Lahn-Kreis, die nachweislich „sozial Benachteiligte“ in eine Ausbildung übernehmen. Als „sozial benachteiligt“ gelten Menschen mit Teilleistungsschwächen (z.B. Legasthenie, Dyskalkulie, ADS), körperlich und geistig beeinträchtigte Menschen, Menschen ohne Schulabschluss, ehemals Drogenabhängige, straffällig gewordene junge Menschen, Migrantinnen und Migranten mit Sprachschwierigkeiten, Flüchtlinge sowie allein erziehende Frauen / Männer. Eine befürwortende Stellungnahme der Agentur für Arbeit Montabaur ist Fördervoraussetzung. Antragsverfahren: Vor (!) Beginn der Maßnahme ist ein formloser, schriftlicher Antrag an die WFG Rhein-Lahn zu richten. Die Frist für die Annahme schriftlicher Anträge endet mit dem 31. Oktober 2017.
Ausbildungsplätzeförderung 2017.pdf (57,5KiB)